Die Stiftung für Alterwohnungen an der Fiechthagstr. 14 in Bottmingen stellt sich vor:
Bei den 1976 erbauten Alterswohnungen handelt es sich um einen Doppelblock bestehend aus 18 Wohnungen ( 3 x 1 Zimmer, 9 x 2 Zimmer, 6 x 2.5 Zimmer), der ganz auf die Bedürfnisse der älteren Generation ausgerichtet ist, d. h. in allen Wohnung gibt es keine Schwellen oder Treppen, alle Räume sind mit dem Lift erreichbar (inkl. Keller & Waschküche) und es ist ein gemeinsam nutzbarer Aufenthalts- resp. Mehrzweckraum vorhanden. Mehrere jährliche, vom Stiftungsrat organisierte, Anlässe sowie ein sehr engagierter Hauswart runden das Angebot ab.
Die Mietpreise für die Wohnungen sind erschwinglich, dennoch sind sie gut einrichtet und wurden in den vergangenen Jahren kontinuierlich renoviert. Unsere Fotogalerie zeigt Ihnen Impressionen rund um die Alterswohnungen und gibt Ihnen einen Überblick über unser Angebot.
Die Mietpreise für die Wohnungen sind erschwinglich, dennoch sind sie gut einrichtet und wurden in den vergangenen Jahren kontinuierlich renoviert. Unsere Fotogalerie zeigt Ihnen Impressionen rund um die Alterswohnungen und gibt Ihnen einen Überblick über unser Angebot.
Was ist eine Alterswohnung?
Im Gegensatz zum Alters- oder Pflegeheim sind in einer Alterswohnung keine institutionell bedingten Einschränkungen der Privatsphäre in Kauf zu nehmen. Die Bewohner verfügen im Rahmen der geltenden Hausordnung und mietvertraglichen Bestimmungen grundsätzlich über die gleichen Rechte und Pflichten wie in einer Privatwohnung.
Ein engagierter Hauswart steht bei kleineren Problemen und Schwierigkeiten beinahe täglich als Ansprechpartner zur Verfügung. Durch seine Anwesenheit soll ein möglichst unabhängiger und selbständiger Lebensalltag gewährleistet werden. Regelmässige Aktivitäten, auf freiwilliger Basis, tragen dazu bei, das Zusammengehörigkeitsgefühl der Mieter zu stärken. Die Stiftung offeriert zudem allen Mietern die Mitgliedschaft beim Verein "Senioren für Senioren", welcher vielfältige Unterstützungs-Dienstleistungen für die ältere Generation anbietet - von Haushaltsarbeiten bis hin zum Begleit- und Fahrdienst und einigem mehr. Bei den Alterswohnungen handelt es sich um kein Alters- oder Pflegeheim. Wer ernsthaft krank ist und nicht mehr selbständig ist, ist bei uns nicht am richtigen Ort, denn wir verfügen über keine Pflegestation und / oder Betreuungsmöglichkeiten. |
Vermietungskriterien
Die Vermietung erfolgt an Einzelpersonen und an Paare im AHV-Alter (im Ausnahmefall auch an jüngere IV-Bezüger). Es gibt keine obere Altersgrenze, hingegen sollten Sie zum Zeitpunkt des Einzugs in die Wohnung in der Lage sein, selbstständig einen Kleinhaushalt zu führen und Ihre Angelegenheiten selbst zu regeln. Einwohner und Bürger von Bottmingen werden bevorzugt behandelt.
Die Wohnungen dürfen nicht als Zweitwohnsitz genutzt werden. |